Beitragsordnung der Christian Morgenstern Gesellschaft

 

Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 30,00 Euro.

Die freiwillige Entrichtung höherer Beiträge ist möglich.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

Schüler und Studierende zahlen ebenfalls keine Beiträge.

Die Beiträge sind bis zum 31.03. des jeweiligen Geschäftsjahrs zu entrichten.

 

Die Mitgliedschaft erlischt, wenn nach drei Jahren Nichtzahlung trotz Mahnung kein Beitrag gezahlt wird.

 

Werder (Havel), den 07. 04. 2018